Die Parteien sind miteinander verheiratet und haben mit ihren drei gemeinsamen Kindern im Alter von 1 - 4 Jahren eine 70 qm große Wohnung in der ####### in ####### bewohnt. Der Antragsgegner wohnt seit Anfang September 2005 bei seinen Eltern. Die Parteien streiten darüber, ob er die Ehewohnung freiwillig verlassen hat oder durch die Antragstellerin durch Entwendung seiner Schlüssel gehindert worden ist, die Wohnung wieder zu betreten.
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