I. Auf die Beschwerde des Vaters wird der Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt (Oder) vom 25.06.2024 -
Der reguläre Wochenendumgang des Vaters mit den Kindern E... A..., geboren am ....2013, und P... A..., geboren am ....2017, ist während der Schulferien in Polen ausgesetzt.
Der Turnus des regelmäßigen Wochenendumgangs bleibt in jedem Fall unverändert.
2.Der Umgang des Vaters während der gesetzlichen Feiertage und Schulferien in Polen (...) mit den Kindern E... und P...findet wie folgt statt:
a)an den Zweitfeiertagen von Ostern und Pfingsten jeweils in der Zeit von 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr,
b)in den ersten vier Wochen der Sommerferien in Polen (...), beginnend mit Samstag nach dem letzten Schultag, 10:00 Uhr, bis zum Samstag vier Wochen später, 18:00 Uhr,
c) d) e) 3. 4. 5. 6.
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