Die Rechtsbeschwerde der weiteren Beteiligten zu 2 gegen den Beschluss der 4. Zivilkammer des Landgerichts Kempten vom 20. November 2015 wird zurückgewiesen.
Das Verfahren der Rechtsbeschwerde ist gerichtskostenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Wert: 5.000 €
I.
Die Beteiligte zu 2 wendet sich gegen die Bestellung eines Berufsbetreuers für den Betroffenen.
Der 1935 geborene Betroffene leidet an einem leicht bis mittelgradig ausgeprägten demenziellen Syndrom bei Alzheimer-Krankheit. Im Oktober 2014 regte die Pflegeeinrichtung, in der sich der Betroffene zu diesem Zeitpunkt befand, die Einrichtung einer Betreuung an. Im Laufe des Verfahrens reichte die Beteiligte zu 2 eine auf den 12. Dezember 2014 datierte notariell beurkundete Vorsorgevollmacht mit Betreuungsverfügung zu den Akten, nach der im Fall der Notwendigkeit einer Betreuerbestellung ausschließlich die Beteiligte zu 2 zur Betreuerin bestellt werden sollte.
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