OLG Frankfurt/Main - Urteil vom 24.06.1994
6 UF 111/94
Normen:
BGB § 1361 Abs. 1, Abs. 3 § 1579 ;
Fundstellen:
FamRZ 1995, 234

Fehlender Anspruch auf Betreuungsunterhalt

OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 24.06.1994 - Aktenzeichen 6 UF 111/94

DRsp Nr. 1995/2715

Fehlender Anspruch auf Betreuungsunterhalt

1. Die anspruchstellende Ehefrau kann sich zur Begründung ihres Unterhaltsanspruchs nach § 1361 BGB nicht darauf berufen, daß ihr wegen der Betreuung eines minderjährigen Kindes eine eigene Erwerbstätigkeit nicht zumutbar sei, wenn die elterliche Sorge für das Kind dem Vater zusteht und die Mutter die Herausgabe des Kindes verweigert.2. Der Vater kann die Unterhaltszahlung im übrigen wenigstens nach § 1579 Nr. 6, Nr. 7 BGB verweigern.

Normenkette:

BGB § 1361 Abs. 1, Abs. 3 § 1579 ;
Fundstellen
FamRZ 1995, 234