I. Der Beteiligte ist der Sohn und einzig lebender Abkömmling der am 8.3.1996 verstorbenen Erblasserin. Er ist kinderlos verheiratet. Sein Bruder ist am 21.6.1996 ohne Hinterlassung von Abkömmlingen verstorben.
Die Erblasserin hatte zusammen mit ihrem im Jahr 1983 vorverstorbenen Ehemann am 3.7.1977 ein privatschriftliches gemeinschaftliches Testament errichtet, in dem sich die Ehegatten gegenseitig je zur Hälfte und ihre beiden Söhne je zu 1/4 als Erben sowie "zum Schluß- und Ersatzerben des Überlebenden" die beiden Söhne unter sich zu gleichen Teilen eingesetzt haben. In Ziffer 4 des Testaments ist bestimmt:
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