1. Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung vom 18. Juli 2024 wird zurückgewiesen.
2. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
3. Der Geschäftswert wird auf 6.000,00 € festgesetzt.
I.
Die Antragstellerin, eine Berufsbetreuerin, wendet sich im vorliegenden gerichtlichen Verfahren gegen ihre Eingruppierung in die Vergütungsstufe A der Anlage zu § 8 Abs. 1 des Gesetzes über die Vergütung von Vormündern und Betreuern (Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz - VBVG).
Mit Bescheid vom 8. August 2023 wurde die Antragstellerin als berufliche Betreuerin gemäß § 33 BtOG i. V. m. §§ 23, 24 BtOG vorläufig registriert. Ausweislich der "Bescheinigung zum Nachweis der Sachkunde gemäß §
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