Auf die Rechtsbeschwerde des Beteiligten zu 1 werden der Beschluss des 6. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Celle vom 20. März 2020 und das Verfahren aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Behandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, an das Beschwerdegericht zurückverwiesen.
Der Geschäftswert für das Rechtsbeschwerdeverfahren wird auf 1.301,28 € festgesetzt.
I. Das Nachlassgericht ordnete mit Beschluss vom 14. Juni 2018 die Nachlasspflegschaft für die unbekannten Erben des Erblassers an und setzte den Beteiligten zu 1 als berufsmäßigen Nachlasspfleger ein.
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