OLG Frankfurt/Main - Beschluss vom 30.01.2025
20 VA 3/24
Normen:
VBVG § 8 Abs. 1;

Festsetzung der Vergütung eines beruflichen Betreuers

OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 30.01.2025 - Aktenzeichen 20 VA 3/24

DRsp Nr. 2025/10681

Festsetzung der Vergütung eines beruflichen Betreuers

1. Ein Antrag, der zu einem grundsätzlich unzulässigen Insichverfahren führt, weil sowohl auf Aktiv- als auch auf Passivseite in dem in Anlehnung an das Verwaltungsstreitverfahren der VwGO kontradiktorischen Verfahren nach den §§ 23 ff. EGGVG - wie hier - das Land Hessen beteiligt wäre, ist unzulässig. 2. Im Übrigen ist eine gerichtliche Überprüfung der Entscheidung des Gerichtsvorstands nach § 8 Abs. 3 S. 1 VBVG durch den Vertreter der Staatskasse gesetzlich nicht vorgesehen, und eine Auslegung der Vorschrift in dem Sinne, dass dieser befugt sein soll, die Eingruppierungsentscheidung des Gerichtsvorstands einer gerichtlichen Überprüfung zuzuführen, kommt nicht in Betracht.

Tenor

Der Antrag wird als unzulässig zurückgewiesen.

Normenkette:

VBVG § 8 Abs. 1;

Gründe

I.