OLG Brandenburg - Beschluss vom 17.12.2024
13 WF 114/24
Normen:
BGB § 1813 Abs. 1;
Vorinstanzen:
AG Nauen, vom 29.05.2024 - Vorinstanzaktenzeichen 24 F 1034/21

Festsetzung der Vergütung für die Tätigkeit eines Ergänzungspflegers für ein Kind im Verfahren über die Erteilung eines Erbscheins

OLG Brandenburg, Beschluss vom 17.12.2024 - Aktenzeichen 13 WF 114/24

DRsp Nr. 2025/1246

Festsetzung der Vergütung für die Tätigkeit eines Ergänzungspflegers für ein Kind im Verfahren über die Erteilung eines Erbscheins

1. Erbringt der berufsmäßig tätige anwaltliche Ergänzungspfleger im Rahmen seiner Amtsführung anwaltsspezifische Tätigkeiten, so steht ihm ein Wahlrecht zu, ob er diese im Wege des Aufwendungsersatzes nach anwaltlichem Gebührenrecht abrechnet oder eine Vergütung seiner Tätigkeit nach Stunden beansprucht. 2. Wurde die Feststellung der Erforderlichkeit anwaltlicher Tätigkeit getroffen, ist diese für das sich anschließende Vergütungsfestsetzungsverfahren bindend.

Tenor

Die Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts Nauen vom 29.05.2024 wird zurückgewiesen.

Die Beschwerdeführerin trägt die Kosten ihres Rechtsmittels.

Der Beschwerdewert wird festgesetzt auf 9.959,23 €.

Normenkette:

BGB § 1813 Abs. 1;

Gründe

I.

Das beschwerdeführende Kind wendet sich gegen die Festsetzung der Vergütung für die Tätigkeit ihres Ergänzungspflegers im Verfahren über die Erteilung eines Erbscheins, den Nachlass ihrer am ...2021 verstorbenen Mutter betreffend.