Die gem. § 32 Abs. 2 RVG, § 68 I GKG zulässige Beschwerde, mit der sich die Verfahrensbevollmächtigten des Antragstellers gegen den Beschluss des Amtsgerichts vom 1.12.2005 wenden, hat in der Sache nur in geringem Umfang Erfolg.
1)
Das Amtsgericht hat zu Recht bei der Wertfestsetzung lediglich auf das vom Antragsteller bezogene Arbeitslosengeld I abgestellt und das von der Antragstellerin bezogene Arbeitslosengeld II sowie das Kindergeld und die Leistungen nach dem
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|