Der angefochtene Beschluss in Verbindung mit dem Beschluss vom 13.3.2019 wird abgeändert.
Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit von Rechtsanwältin A wird auf 222.955,41 EUR festgesetzt.
Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei.
Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
I.
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