Auf die Beschwerde des Antragstellers vom 2. September 2025 wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - E. vom 27. August 2025 unter Zurückweisung der Beschwerde im Übrigen in Ziffer 2 dahingehend abgeändert, dass der Verfahrenswert für den ersten Rechtszug auf 9.070,00 Euro festgesetzt wird.
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