I.
Die Beteiligte zu 1) war vom 09. Januar 2006 bis zum 08. März 2007 als Berufsbetreuerin für den Betroffenen mit den Aufgabenkreisen der Besorgung der Mietrechtsangelegenheiten sowie der Geltendmachung und der Abwehr von Ansprüchen aus dem Unfallereignis vom 03. Juli 2003 bestellt. Die Vermögenssorge im Übrigen oblag ihr nicht.
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