Die sofortige Beschwerde der Kindesmutter gegen den am 20.11.2017 erlassenen Beschluss des Amtsgerichts- Familiengericht - Lüdenscheid wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Kindesmutter.
I.
Die Beteiligten, die nicht zusammenleben, sind die Eltern des am 00.00.2014 geborenen C, für den die elterliche Sorge allein der Kindesmutter zusteht. Zwischen ihnen besteht Streit hinsichtlich der Ausübung des Umgangs des Kindesvaters mit seinem Sohn, wobei der Streit in mehreren Verfahren vor dem Amtsgericht Lüdenscheid ausgetragen wird, sowie zwischenzeitlich auch zur elterlichen Sorge.
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