1. Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der am 03.11.2023 erlassene Beschluss des Amtsgerichts Nauen -
2. Gerichtskosten für das erstinstanzliche Verfahren und das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
1. Die Antragstellerin wendet sich gegen die Festsetzung eines Ordnungsgelds in einer Umgangssache.
Durch Beschluss des Senats vom 24.10.2022 (
Im Rahmen einer zum 01.09.2023 aufgenommenen Ausbildung zur Erzieherin trat die Antragstellerin am selben Tag ein ausbildungsbegleitendes Praktikum in der von ihrem Sohn H... besuchten Horteinrichtung der A. D...schule in F... an. Auf die Intervention des Antragsgegners gegenüber dem Ausbildungsträger der Antragstellerin wurde das Ausbildungsverhältnis mit der Antragstellerin aufgelöst.
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