I. Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Amtsgerichts Hamburg - Bergedorf vom 23. Juli 2024 abgeändert.
Gegen den Antragsgegner wird ein Ordnungsgeld in Höhe von 200 €, ersatzweise für je 50 € einen Tag Ersatzordnungshaft, festgesetzt.
II. Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens erster und zweiter Instanz.
I. Die Antragstellerin begehrt mit ihrer Beschwerde die Festsetzung eines Ordnungsmittels gegen den Antragsgegner.
Die Antragstellerin übernahm die anwaltliche Vertretung der Ehefrau des Antragsgegners. In diesem Zuge forderte die Antragstellerin für ihre Mandantin den Antragsgegner zur Erteilung einer Auskunft zur Bezifferung eines Trennungsunterhaltsanspruchs auf.
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