Auf die Rechtsbeschwerde des weiteren Beteiligten zu 2 wird der Beschluss der 6. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 29. September 2016 aufgehoben.
Auf die Beschwerde des weiteren Beteiligten zu 2 wird der Beschluss des Amtsgerichts Bergheim vom 29. Juni 2016 aufgehoben.
Gerichtsgebühren werden für die Beschwerdeverfahren nicht erhoben. Die außergerichtlichen Kosten des weiteren Beteiligten zu 2 werden der Staatskasse auferlegt.
Wert: 500 €
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