Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengerichts - Kassel vom 22.11.2021 im Tenor zu Ziffern 3. und 6. abgeändert:
In Ziffer 3. entfällt die nach der eingefügten tabellarischen Übersicht erfolgte Tenorierung des Amtsgerichts, die Tenorierung lautet stattdessen wie folgt:
„Der für das Kind festgesetzte Unterhalt vermindert sich um das volle Kindergeld für ein 1. Kind.
Der rückständige Unterhalt wird für die Zeit vom 01.07.2019 bis zum 31.05.2021 auf 1072 € festgesetzt.“
Die Kostenentscheidung Ziffer 6. wird dahingehend abgeändert, dass die Kosten des Verfahrens allein der Antragsgegner trägt.
Im Übrigen bleibt es bei den Anordnungen der amtsgerichtlichen Entscheidung.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|