I. Auf die sofortige Beschwerde der Mutter wird der Beschluss des Amtsgerichts Hamburg - Harburg vom 8. Oktober 2020 abgeändert. Der Antrag auf Festsetzung eines Ordnungsmittels wird zurückgewiesen.
II. Gerichtskosten werden im Verfahren erster und zweiter Instanz nicht erhoben. Eine Erstattung der außergerichtlichen Kosten findet nicht statt.
III. Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 250 € festgesetzt.
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