1. Auf die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Bremen-Blumenthal vom 28.11.2014 dahingehend abgeändert, dass das festgesetzte Ordnungsgeld auf 1.000 € und die festgesetzte Ersatzordnungshaft auf 10 Tage reduziert werden.
2. Im Übrigen wird die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin zurückgewiesen.
3. Von der Erhebung der Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren wird abgesehen. Außergerichtliche Kosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erstattet.
4. Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 1.000 € festgesetzt.
I.
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