I. Auf die Beschwerde des Antragstellers wird gegen die Antragsgegnerin wegen der Zuwiderhandlung gegen die durch den Beschluss des Amtsgerichts H. vom 07.05.2018 gerichtlich gebilligte Umgangsvereinbarung vom 04.05.2018 (Az.
II. Die Kosten des Verfahrens hat die Antragsgegnerin zu tragen.
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