I.
Für die Betroffene war mit Wirkung vom 06. August 2006 bis 10. Januar 2007 eine vorläufige Betreuerin bestellt. Dem von dieser Betreuerin für den vorgenannten Tätigkeitszeitraum gestellten und zunächst gegen die Staatskasse gerichteten Vergütungsantrag widersprach der Bezirksrevisor mit dem Hinweis auf ein im Eigentum der ansonsten mittellosen Betroffenen stehendes 9.264 qm großes, landwirtschaftlich genutztes und derzeit zu einem jährlichen Pachtzins von 50,-- EUR verpachtetes Grundstück.
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