Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Amtsgerichts Würzburg vom 26.09.2022 aufgehoben.
2.Dem Antragsteller wird mitgeteilt, dass der Antragsgegner in zulässiger Weise Einwendungen gegen die Festsetzung des Unterhalts im vereinfachten Verfahren erhoben hat. Es wird darauf hingewiesen, dass das streitige Verfahren auf Antrag eines Beteiligten vor dem Amtsgericht durchgeführt wird.
3.Von der Erhebung von Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren wird abgesehen. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
4.Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5.178,50 EUR festgesetzt.
Die Beschwerde ist zulässig und hat in der Sache Erfolg. Der Beschluss des Amtsgerichts vom 26.09.2022 ist aufzuheben, da der Antragsgegner zulässig die fehlende Leistungsfähigkeit vorgetragen und ausreichend belegt hat.
Im Einzelnen:
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