Der angefochtene Beschluss wird geändert. Der Antrag der Beteiligten zu 1) und 2)
vom 10. August 2015 wird zurückgewiesen. Gerichtskosten werden nicht erhoben.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.
Die Beteiligte zu 2) und der am ### geborene Y## sind indonesische Staatsangehörige islamischer Religionszugehörigkeit. Ihre 1991 in der Republik Indonesien geschlossene Ehe (Bl. 54 ff., 32 ff. d. SA) wurde dort am ### 2004 geschieden (Bl. 12 ff. d. SA). Am #(170 Tage nach der Scheidung)## 2004 gebar die Beteiligte zu 2) in Indonesien das betroffene Kind. Die indonesischen Behörden stellten am ### 2005 eine Geburtsurkunde aus, in der nur die Beteiligte zu 2) als Mutter des Kindes ausgewiesen ist (Bl. 4 f. d. SA).
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|