Auf die Rechtsbeschwerde des weiteren Beteiligten zu 3 wird der Beschluss des 31. Zivilsenats des Oberlandesgerichts München vom 19. Juli 2016 aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Behandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, an das Oberlandesgericht zurückverwiesen.
Wert: 5.000 €
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