OLG Hamm - Urteil vom 02.09.2003
9 UF 98/00
Normen:
BGB § 1600d ; StPO § 244 S. 2 ;
Fundstellen:
FamRZ 2004, 897

Feststellung der Vaterschaft eines Afrikaners

OLG Hamm, Urteil vom 02.09.2003 - Aktenzeichen 9 UF 98/00

DRsp Nr. 2004/19738

Feststellung der Vaterschaft eines Afrikaners

1. Bei der Feststellung der Vaterschaft eines Afrikaners durch DNA-Gutachten sind der biostatistischen Wahrscheinlichkeitsberechnung Werte aus afrikanischen Populationen zugrunde zu legen. 2. Die Erstellung einer DNA-Analyse auf der Grundlage einer Speichelprobe hat nicht weniger Beweiswert als wenn sie aufgrund einer Blutprobe erstellt worden wäre. 3. Für die Frage, ob ein Zeuge unerreichbar ist, ist im Zivilprozess § 244 Abs. 3 S. 2 StPO analog anzuwenden.

Normenkette:

BGB § 1600d ; StPO § 244 S. 2 ;
Fundstellen
FamRZ 2004, 897