Die Beschwerde des Betroffenen gegen den Beschluss des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg (Familiengericht) vom 10. April 2019 wird zurückgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
Der Betroffene trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 3.000,00 Euro festgesetzt.
Der Antrag des Betroffenen, ihm für das Beschwerdeverfahren Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnungseiner Verfahrensbevollmächtigten zu bewilligen, wird zurückgewiesen.
I.
Der Betroffene wendet sich gegen die Feststellung der Beendigung der Vormundschaft.
1. Tatsächliche Feststellungen
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