Die Beschlüsse des Amtsgerichts Freiburg im Breisgau vom 1. Juli 2010 -
Das Land Baden-Württemberg hat den Beschwerdeführerinnen ihre notwendigen Auslagen für das Verfassungsbeschwerdeverfahren zu erstatten.
Der Gegenstandswert für das Verfassungsbeschwerdeverfahren wird auf 25.000 € (in Worten: fünfundzwanzigtausend Euro) festgesetzt.
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