1. Die Beschwerde des Antragsgegners wird zurückgewiesen.
2. Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei. Der Antragsgegner hat der Antragstellerin die notwendigen Auslagen des Beschwerdeverfahrens zu erstatten.
3. Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 3 000,00 € festgesetzt.
4. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
5. Der Antragstellerin wird für das Beschwerdeverfahren Prozesskostenhilfe ohne Zahlungsbestimmungen bewilligt. Ihr wird antragsgemäß Rechtsanwältin ..., ..., zur Vertretung im Beschwerdeverfahren beigeordnet.
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