OLG Celle - Beschluss vom 25.07.2022
21 UF 37/21
Normen:
ZPO § 256;
Fundstellen:
FamRZ 2022, 1792
MDR 2022, 1289

Feststellung einer biologischen VaterschaftFeststellungsinteresse des potentiellen biologischen Vaters aus seinem Recht auf Kenntnis der AbstammungsverhältnisseWeigerungsrecht eines minderjährigen Kindes

OLG Celle, Beschluss vom 25.07.2022 - Aktenzeichen 21 UF 37/21

DRsp Nr. 2022/12999

Feststellung einer biologischen Vaterschaft Feststellungsinteresse des potentiellen biologischen Vaters aus seinem Recht auf Kenntnis der Abstammungsverhältnisse Weigerungsrecht eines minderjährigen Kindes

Einem (zulässigen) Antrag des potentiellen biologischen Vaters auf Feststellung seiner Vaterschaft steht die zuvor erfolgte Adoption des Kindes nicht entgegen, da die gerichtliche Feststellung der Vaterschaft einerseits und die Adoption andererseits unterschiedliche rechtliche Bezugspunkte aufweisen. Die gerichtliche Entscheidung ist nicht auf eine statusunabhängige Feststellung, sondern auf die Rechtsbeziehung beider Personen gerichtet. Das Feststellungsinteresse des potentiellen biologischen Vaters folgt aus seinem Recht auf Kenntnis der Abstammungsverhältnisse (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) sowie aus seinem (möglichen) Elternrecht aus Art. 6 Abs. 2 GG. Dem betroffenen minderjährigen Kind, das als Untersuchungsperson sein Weigerungsrecht über seine (rechtlichen) Eltern oder bei hinreichender Verstandsreife selbst ausüben kann, wird gegenüber der erforderlichen genetischen Analyse über das Zwischenstreitverfahren nach §§ 178 Abs. 2 FamFG, 386 Abs. 1, 387 Abs. 1 ZPO umfassender Rechtsschutz gewährt.