Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Hechingen vom 18.1.2022 (
zurückgewiesen.
2.Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
3.Beschwerdewert: 2.000 €
I.
Die Antragsgegnerin wendet sich gegen einen Beschluss des Amtsgerichts Hechingen vom 18.1.2022 durch den der Antragsteller als Vater ihres Sohnes ...... (geb. ......) festgestellt wurde.
Die Antragsgegnerin und ihre jetzige Ehefrau .... lebten seit 2009 in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft und schlossen im Jahr 2018 durch Umwandlung dieser Lebenspartnerschaft die Ehe. Am ..... gebar die Antragsgegnerin ihren Sohn .......
Mitte 2018 fassten der Antragsteller, die Antragsgegnerin und deren Ehefrau den Entschluss, mittels einer Samenspende des Antragstellers ein Kind zu zeugen. Bei einem Treffen im Januar 2019 übergab der Antragsteller der Antragsgegnerin in einem Becher eine Samenspende.
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