Feststellungsinteresse für Nichtbestehen einer Unterhaltspflicht; einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einer einstweiligen Anordnung; Prozesskostenhilfe für Rückzahlung zukünftig rechtsgrundlos gezahlten Unterhalts
OLG Köln, Beschluss vom 13.03.2003 - Aktenzeichen 14 WF 5/03
DRsp Nr. 2004/15176
Feststellungsinteresse für Nichtbestehen einer Unterhaltspflicht; einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einer einstweiligen Anordnung; Prozesskostenhilfe für Rückzahlung zukünftig rechtsgrundlos gezahlten Unterhalts
»1. Auch eine einstweilige Anordnung gerichtet auf Zahlung von Unterhalt begründet kein geordnetes Feststellungsinteresse für eine negative Feststellungswiderklage in der Hauptsache gerichtet auf Feststellung des Nichtbestehens einer Unterhaltungsverpflichtung.2. § 620bZPO schließt einen Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einer einstweiligen Anordnung nach §§ 620, 644ZPO aus, solange in der Hauptsache nicht rechtskräftig entschieden ist.
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