1. Die Beschwerde der weiteren Beteiligten zu 2 gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Mosbach vom 16.05.2024, Az.
2. Die Beschwerdeführerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
3. Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 1.108 € festgesetzt.
I.
Gegenstand des Beschwerdeverfahrens ist die Durchführung des Versorgungsausgleichs bezüglich der von der Antragsgegnerin bei der DRV B. erworbenen Anwartschaften.
Die Beteiligten haben am 20.06.2007 geheiratet. Der Scheidungsantrag wurde am 24.08.2023 zugestellt.
Während der gesetzlichen Ehezeit hat die Antragsgegnerin unter anderem ein Anrecht bei der DRV B. erworben.
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