Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des 3. Senats für Familiensachen des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 23. August 2017 wird auf Kosten der weiteren Beteiligten zu 2 zurückgewiesen.
Das Verfahren der Rechtsbeschwerde ist gerichtskostenfrei.
Wert: 1.176 €
I.
Das Verfahren betrifft die Festsetzung der Vergütung für die Ergänzungspflegerin in einer Kindschaftssache.
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