A. Die Beteiligten streiten darüber, ob die zu 2) beteiligte Arbeitgeberin verpflichtet ist, dem antragstellenden und zu 1) beteiligten Betriebsratsmitglied die Fahrtkosten zu erstatten, die diesem für die Fahrten zur Betriebsratssitzung während der Elternzeit entstanden sind.
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