Der Kläger ist ein eingetragener Verein, der Verbraucherinteressen wahrnimmt und in die Liste qualifizierter Einrichtungen gemäß §
"Übertragung von Wertpapieren:
innerhalb der Kreissparkasse B. EUR 3,00 (inkl. MwSt.)
pro Wertpapiergattung
innerhalb der Sparkassenorganisation EUR 3,00 (inkl. MwSt.)
pro Wertpapiergattung
zzgl. fremde Kosten
an netzfremde Institute EUR 15,00 (inkl. MwSt.)
pro Wertpapiergattung
zzgl. fremde Kosten"
Die gegen diese Klausel, soweit sie nicht die Erstattung fremder Kosten vorsieht, gerichtete Unterlassungsklage ist in den Vorinstanzen (VuR 2003, 349 und 2004, 146) erfolgreich gewesen. Mit der vom Berufungsgericht zugelassenen Revision verfolgt die Beklagte ihren Klageabweisungsantrag weiter.
Die Revision ist unbegründet.
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