OLG Saarbrücken - Urteil vom 16.12.2009
5 U 125/09-32
Normen:
AVB-G § 7 Abs. 1g:; BGB § 305c Abs. 1; BGB § 307;
Vorinstanzen:
LG Saarbrücken, vom 09.02.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 14 O 310/08

Formularmäßige Vereinbarung eines Leistungsausschlusses für Behandlungen durch den Ehegatten in der Krankheitskostenvollversicherung

OLG Saarbrücken, Urteil vom 16.12.2009 - Aktenzeichen 5 U 125/09-32

DRsp Nr. 2011/6040

Formularmäßige Vereinbarung eines Leistungsausschlusses für Behandlungen durch den Ehegatten in der Krankheitskostenvollversicherung

Die Vorschrfit des § 7 Abs. 1g AVB-G, wonach für die Behandlung durch Ehegatten keine Leistungspflicht besteht, stellt keine überraschende Klausel i.S. von § 305c Abs. 1 BGB und auch keine unangemessene Benachteiligung des Versicherungsnehmers dar.

1. Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 09.02.2009 - Az: 14 O 310/08 - wird zurückgewiesen.

2. Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

4. Die Revision wird nicht zugelassen.

5. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 7.341,55 EUR festgesetzt.

Normenkette:

AVB-G § 7 Abs. 1g:; BGB § 305c Abs. 1; BGB § 307;

Gründe:

I. Die Klägerin verlangt vom Beklagten Rückzahlung von Versicherungsleistungen.