Die Beschwerde der Oberbürgermeisterin der Stadt L gegen den Beschluss des Amtsgerichts Köln vom 30. Oktober 2017 -
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 5.000,00 € festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
Am 27. Juni 2017 meldeten die sonstigen Beteiligten beim Standesamt L die Begründung ihrer Lebensgemeinschaft an.
Unter dem 03. Juli 2017 stellte das Amtsgericht Köln durch Beschluss im Verfahren
Unter dem 14. Juli 2017 begründeten die sonstigen Beteiligten beim Standesamt L eine Lebenspartnerschaft und trafen eine Namensbestimmung.
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