I. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Landstuhl vom 14. Dezember 2007 wird zurückgewiesen.
II. Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
III. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 9.212,50 € festgesetzt.
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