Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
Die Verfassungsbeschwerde betrifft familiengerichtliche Entscheidungen über das Sorgerecht und über eine nicht befristete Verbleibensanordnung für zwei Kinder.
I.
Der Beschwerdeführer ist der Vater von im März 2019 geborenen Zwillingen, die seit Ende August 2020 in einer Pflegefamilie untergebracht sind.
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