Fortführung der Folgesache Zugewinnausgleich als selbständige Familiensache
KG, Beschluss vom 04.11.2003 - Aktenzeichen 18 WF 233/03
DRsp Nr. 2004/19480
Fortführung der Folgesache Zugewinnausgleich als selbständige Familiensache
Nach Rücknahme des Scheidungsantrages kann die Folgesache Zugewinn als selbständige Familiensache fortgeführt werden, wenn der ausgleichsberechtigte Ehegatte seinen Klageantrag umstellt und den vorzeitigen Ausgleich des Zugewinns gem. § 11386 Abs. 1BGB beantragt.