KG - Beschluss vom 04.11.2003
18 WF 233/03
Normen:
ZPO § 626 Abs. 2 ; BGB § 1386 Abs. 2 ;
Fundstellen:
FamRZ 2004, 1044

Fortführung der Folgesache Zugewinnausgleich als selbständige Familiensache

KG, Beschluss vom 04.11.2003 - Aktenzeichen 18 WF 233/03

DRsp Nr. 2004/19480

Fortführung der Folgesache Zugewinnausgleich als selbständige Familiensache

Nach Rücknahme des Scheidungsantrages kann die Folgesache Zugewinn als selbständige Familiensache fortgeführt werden, wenn der ausgleichsberechtigte Ehegatte seinen Klageantrag umstellt und den vorzeitigen Ausgleich des Zugewinns gem. § 11386 Abs. 1 BGB beantragt.

Normenkette:

ZPO § 626 Abs. 2 ; BGB § 1386 Abs. 2 ;
Fundstellen
FamRZ 2004, 1044