I. Die Beteiligten streiten über die Gewährung einer Witwerbeihilfe aus der gesetzlichen Unfallversicherung.
Der Kläger war der Ehemann der im Jahre 1933 geborenen Versicherten M. Z. Sie bezog wegen der Folgen eines am 20. Dezember 1965 erlittenen Arbeitsunfalls ab dem 1. Juli 1991 die Vollrente, zuletzt in Höhe von 2.145,80 DM. Außerdem erhielt sie von der Landesversicherungsanstalt (LVA) Rheinland-Pfalz ab dem 1. Juni 1991 eine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit in Höhe von 403,02 DM. Das Erwerbseinkommen des Klägers war nach den Feststellungen des Landessozialgerichts (LSG) mit 4.190,10 DM im Juni 1991 und 3.090,72 DM im Mai 1992 regelmäßig höher als die Rentenbezüge seiner Ehefrau.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|