I.
Das Amtsgericht führt für den Betroffenen, der an einer Psychose aus dem schizophrenen Formenkreis leidet, ein Betreuungsverfahren. Mit Beschluss vom 10.9.2001 wurde der Umfang der Betreuung eingeschränkt; der Aufgabenkreis des Betreuers umfasst seither die Gesundheitsfürsorge für nervenärztliche Behandlungen sowie die Vertretung des Betroffenen in zwei anhängigen Strafverfahren.
|
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|