AG Mainz, vom 30.01.1989 - Vorinstanzaktenzeichen 30 F 58/88
Frage der Angemessenheit der Erwerbstätigkeit einer 50jährigen Ehefrau
OLG Koblenz, Urteil vom 19.12.1989 - Aktenzeichen 11 UF 321/89
DRsp Nr. 1996/23076
Frage der Angemessenheit der Erwerbstätigkeit einer 50jährigen Ehefrau
»1. Zur Frage der Angemessenheit der Erwerbstätigkeit einer 50jährigen Ehefrau, die ihren Beruf als Erzieherin zuletzt 1969 ausgeübt hatte, wenn die ehelichen Lebensverhältnisse aufgrund einer hervorgehobenen Position des Ehemannes besonders günstig waren und die Dauer der Ehe 23 Jahre betragen hat.«
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