EuGH - Urteil vom 11.07.2002
Rs C-60/00
Normen:
EG Art. 49 ; Richtlinie 73/148/EWG des Rates vom 21. Mai 1973 zur Aufhebung der Reise- und Aufenthaltsbeschränkungen für Staatsangehörige der Mitgliedstaaten innerhalb der Gemeinschaft auf dem Gebiet der Niederlassung und des Dienstleistungsverkehrs (ABl. L 172, S.14);
Fundstellen:
DVBl 2002, 1342
DÖV 2002, 1135
FamRZ 2002, 1463
FamRZ 2003, 431
JZ 2003, 202
NVwZ-Beilage I/2002, 105
ZAR 2002, 292
Vorinstanzen:
Immigration Appeal Tribunal (Vereinigtes Königreich) - Beschluss vom 16.12.1999,

Freier Dienstleistungsverkehr - Artikel 49 EG - Richtlinie 73/148/EWG - Angehöriger eines Mitgliedstaats, der in diesem Staat wohnt und Dienstleistungen für in anderen Mitgliedstaaten wohnende Personen erbringt - Aufenthaltsrecht eines Ehegatten, der Staatsangehöriger eines Drittstaats ist, in diesem Mitgliedstaat

EuGH, Urteil vom 11.07.2002 - Aktenzeichen Rs C-60/00

DRsp Nr. 2004/8154

Freier Dienstleistungsverkehr - Artikel 49 EG - Richtlinie 73/148/EWG - Angehöriger eines Mitgliedstaats, der in diesem Staat wohnt und Dienstleistungen für in anderen Mitgliedstaaten wohnende Personen erbringt - Aufenthaltsrecht eines Ehegatten, der Staatsangehöriger eines Drittstaats ist, in diesem Mitgliedstaat

[Mary Carpenter gegen Secretary of State for the Home Department] Artikel 49 EG ist im Licht des Grundrechts auf Achtung des Familienlebens dahin auszulegen, dass er es in einer Situation wie der des Ausgangsverfahrens verbietet, dass der Herkunftsmitgliedstaat eines in diesem Staat ansässigen Dienstleistungserbringers, der Dienstleistungen für in anderen Mitgliedstaaten ansässige Empfänger erbringt, dessen Ehegatten, der Staatsangehöriger eines Drittstaats ist, den Aufenthalt in seinem Hoheitsgebiet verwehrt.

Normenkette:

EG Art. 49 ; Richtlinie 73/148/EWG des Rates vom 21. Mai 1973 zur Aufhebung der Reise- und Aufenthaltsbeschränkungen für Staatsangehörige der Mitgliedstaaten innerhalb der Gemeinschaft auf dem Gebiet der Niederlassung und des Dienstleistungsverkehrs (ABl. L 172, S.14);

Gründe: