Die Klägerin verlangt vom Beklagten, sie von der Verpflichtung zur Rückzahlung eines von den Parteien gemeinsam aufgenommenen Darlehens freizustellen.
Der Beklagte ist der zweite Ehemann der Klägerin. Die 1985 geschlossene Ehe ist seit Dezember 1997 rechtskräftig geschieden; die Durchführung des Zugewinnausgleichs steht aus.
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