1. Auf die Beschwerde der VORSORGE Lebensversicherung AG wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Leipzig vom 26.06.2012 in Ziff. 2, 2. Absatz seines Tenors abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Im Wege der externen Teilung wird zu Lasten des Anrechts des Antragstellers bei der Hamburg-Mannheimer Pensionskasse AG zugunsten der Antragsgegnerin ein Anrecht in Höhe von 3.177,92 € bei der Versorgungsausgleichskasse, bezogen auf den 31.03.2011, begründet. Die Hamburg-Mannheimer Pensionskasse AG wird verpflichtet, diesen Betrag nebst Zinsen in Höhe von 3,25 % seit dem 01.04.2011 bis zur Rechtskraft der Entscheidung über den Versorgungsausgleich an die Versorgungsausgleichskasse zu zahlen.
2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
3. Der Verfahrenswert wird auf 1.000,00 EUR festgesetzt.
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