Frist zur Geltendmachung von Aufwendungsersatz durch einen zum Betreuer bestellten Rechtsanwalt
SchlHOLG, Beschluss vom 05.02.2003 - Aktenzeichen 2 W 198/02
DRsp Nr. 2003/15157
Frist zur Geltendmachung von Aufwendungsersatz durch einen zum Betreuer bestellten Rechtsanwalt
»Der Anspruch eines Rechtsanwalts als Betreuer auf Erstattung von Aufwendungsersatz unterlag und unterliegt in erster Linie den Ausschlussfristen des Vormundschaftsvergütungsrechts.«