OLG Düsseldorf - Beschluß vom 20.07.1999 (25 Wx 45/99) - DRsp Nr. 2000/1396
OLG Düsseldorf, Beschluß vom 20.07.1999 - Aktenzeichen 25 Wx 45/99
DRsp Nr. 2000/1396
»Gegen Beschwerdeentscheidungen des Landgerichts, die eine Festsetzung der Vergütung des Betreuers betreffen, ist die (sofortige) Beschwerde nur statthaft, wenn das Beschwerdegericht sie zugelassen hat (§ 56g Abs. 5 Satz 2 FGG). Diese Bestimmung betrifft auch Verfahren, die am 1.1.1999 noch nicht abgeschlossen waren.«