OLG Brandenburg - Beschluss vom 07.07.1999 (9 WF 114/99) - DRsp Nr. 2000/4062
OLG Brandenburg, Beschluss vom 07.07.1999 - Aktenzeichen 9 WF 114/99
DRsp Nr. 2000/4062
Gegen eine vorläufige Wertfestsetzung gibt es keine Beschwerde, da die Zulässigkeit der Streitwertbeschwerde auf die Fälle der endgültigen Streitwertfestsetzung nach § 25 Abs. 2GKG beschränkt ist.